Die §§8a und 8b SGBVIII bilden die rechtliche Grundlage zum Anspruch auf Beratung durch eine<br>insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa), für alle Kindertagespflegepersonen und Träger der Jugendhilfe, die Leistungen nach dem achten Gesetzbuch erbringen. Wir möchten allen Beteiligten der Jugendhilfe eine verlässliche Anlaufstelle bieten, indemwir professionelle Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Kinderschutzes anbieten.
Die Beratung richtet sich an Kindergärten, Schulen und Fachärzte sowie deren Fachkräfte, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie Pflegefamilien. Ziel ist es, diesen Akteuren professionelle Unterstützung und fachliche Begleitung in allen Belangen des Kinderschutzes zu bieten.
Setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung
Wir können Sie auch bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes beraten.