Wie die beiden anderen Vereinbarungssparten auch ist unser Entgelt mit dem örtlichen Jugendamt, Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises, unter Beteiligung des hauptbelegenden Jugendamtes verhandelt und vereinbart. Wir haben seit Bestehen unseres Kinderhauses immer prospektiv abgeschlossen – nachträgliche Ausgleiche haben noch niemals stattgefunden.
Nach Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entscheiden ist uns nicht fremd.
Als privat – wirtschaftliche Einrichtung ist konsequenter Weise das Geschehen auf Gewinn ausgerichtet – Gewinn, der letztendlich allen Bewohnern wieder zu Gute kommt, da das Einkommen der Hauseltern in die Lebensgemeinschaft einfließt und so die allgemeinen Lebensstandards deutlich steigert. Unter diesem Stichpunkt haben wir bisher auf Änderungen der Trägerform zu beispielsweise gGmbH, e.V. oder ähnlichen Beteiligungsformen verzichtet.
Bei gleichintensiven Betreuungsbereichen (7-Tage-Woche) wurde ein einheitliches Entgelt berechnet. Bei mehr als drei zusammenhängenden Tagen der Abwesenheiten wird das tägliche Entgelt auf 80 % gesenkt. Bei gänzlich Herausgewachsenen bieten wir / vereinbaren wir Fachleistungsstunden im Rahmen des Bedarfes.
Zur allgemeinen Information sei erwähnt, dass alle Angebote nicht mehr unter 100,00 € zu erhalten sind.
Sie können die aktuelle Entgeltvereinbarung anfordern.